Allgemeine Geschäftsbedingungen (Nr. 1)
Hochzeitsvideodienste
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Vorbemerkungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten uneingeschränkt und vorbehaltlos für alle Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Produktion von Hochzeitsfilmen durch Al et Marge Studio SARL mit Sitz in 26 rue du Verboté, 90350 Evette-Salbert, Frankreich, registriert unter der SIRET-Nummer 98794283600014. Sie gelten für alle Bestellungen von Kunden, ob beruflich oder privat, über 18 Jahre alt und voll geschäftsfähig, unabhängig davon, ob die Kontaktaufnahme über die Website, soziale Medien, E-Mail oder Telefon erfolgt.
Die AGB werden dem Kunden vor Auftragsbestätigung systematisch zur Verfügung gestellt. Sie sind jederzeit auf der Website unter folgender Adresse abrufbar: https://aletmargestudio.com/cgv. Dadurch werden die gesetzlich vorgeschriebenen vorvertraglichen Informationen bereitgestellt.
Die Auftragsbestätigung setzt die vollständige Annahme dieser AGB voraus. Werden diese AGB abgelehnt, kann das Unternehmen keine Dienstleistungen erbringen.
Al et Marge Studio SARL behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit und ohne Vorankündigung zu ändern. Es gilt jedoch die zum Zeitpunkt der Bestellung des Kunden gültige Fassung.
Vor der Bestätigung einer Bestellung bestätigt der Kunde, alle notwendigen Informationen in leserlicher und verständlicher Form erhalten zu haben, um die Eignung der Dienstleistung für seine Bedürfnisse sicherzustellen. Diese Informationen umfassen gemäß den Artikeln L.221-5, L.111-1, R.111-1, L.111-2, R.111-2 und R.221-2 des französischen Verbraucherschutzgesetzes Folgendes:
Die wesentlichen Merkmale der angebotenen Dienstleistung, angepasst an das verwendete Kommunikationsmedium;
Der Gesamtpreis der Dienstleistung sowie etwaige Zusatzkosten;
Das voraussichtliche Datum oder der voraussichtliche Zeitraum für die Erbringung, falls nicht sofort;
Die vollständigen Kontaktdaten des Unternehmens (Postanschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse);
Die Bedingungen für Stornierung und Widerruf;
Die Möglichkeit, im Streitfall einen Mediator in Anspruch zu nehmen;
Die Kündigungsbedingungen sowie die wesentlichen Vertragsbedingungen;
Die akzeptierten Zahlungsmethoden.
Mit der Buchung einer Dienstleistung akzeptieren Sie alle Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorbehaltlos.
1. Gegenstand
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Rechte und Pflichten von Al et Marge Studio SARL und seinem Kunden im Zusammenhang mit dem Verkauf von Dienstleistungen im Bereich der Produktion und Bearbeitung von Hochzeitsvideos. Alle von Al et Marge Studio SARL erbrachten Dienstleistungen setzen die vorbehaltlose Annahme dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen voraus.
2. Leistungen
Al et Marge Studio produziert audiovisuelle Produktionen rund um Hochzeiten.
Hochzeitsfilm, ein einzigartiges Ganztagespaket
Expresslieferung innerhalb von 72 Stunden
„Erinnerungsvideo“
„Save the Date“-Video
„Unsere Versprechen“-Film
Für jede Dienstleistung werden individuelle Angebote oder Festpreispakete erstellt. Für weitere Informationen kontaktieren Sie uns bitte unter contact@aletmargestudio.com.
Die Reisekosten sind im Umkreis von 50 km um Belfort inbegriffen. Darüber hinaus wird eine Pauschale von 0,50 €/km berechnet. Bei Dreharbeiten mit Übernachtung trägt der Kunde die Kosten für Unterkunft und Verpflegung.
3. Preise, Zahlungsbedingungen und Abrechnung
3.1. Preise
Der vom Kunden gebuchte Service ist im Angebot bzw. Vertrag festgelegt.
Dieser Preis beinhaltet alle Leistungen und Gebühren, die für die Erbringung der Dienstleistung gemäß diesem Vertrag erforderlich sind, sofern keine zusätzlichen spezifischen oder personalisierten Wünsche vorliegen, die zusätzliche Kosten verursachen würden.
Die im Angebot genannten Preise sind in Euro angegeben und müssen unabhängig von der Staatsangehörigkeit des Kunden ausschließlich in dieser Währung bezahlt werden. Sie beziehen sich auf die beschriebenen Leistungen und sind nur am im Angebot angegebenen Datum gültig.
Die angezeigten Preise verstehen sich inklusive aller Steuern. Der Bestellbetrag (ohne und inklusive Steuern) wird auf der dem Kunden zugesandten Rechnung ausgewiesen.
Der Kunde verpflichtet sich, den vollen Betrag ohne jegliche Abzüge oder Aufrechnung zu zahlen.
3.2. Zahlung
Al et Marge Studio SARL bietet folgende Zahlungsmethoden an:
Per Banküberweisung,
Barzahlung,
Per Scheck, ausgestellt auf Al et Marge Studio SARL.
Barzahlungen werden im Rahmen der geltenden Gesetze akzeptiert (maximal 1.000 € für Kunden mit Steuerwohnsitz in Frankreich).
3.3. Zahlungsbedingungen
Die Bezahlung der Leistungen erfolgt nach folgendem Schema:
Eine Anzahlung von 40 % ist bei Vertragsunterzeichnung oder spätestens innerhalb von 14 (vierzehn) Tagen danach fällig.
Die restlichen 60 % sind spätestens 30 (dreißig) Tage vor dem Hochzeitstermin zu zahlen, wie zu Beginn des Vertrags oder im beigefügten Angebot angegeben. Der Kunde erkennt an, dass die Vertragsunterzeichnung und die Zahlung der Anzahlung eine verbindliche und unwiderrufliche Verpflichtung darstellen.
4. Pauschaler Verzugsschaden
Bei Nichtzahlung zum vereinbarten Termin werden automatisch und ohne Mahnung Verzugszinsen in Höhe des geltenden gesetzlichen Zinssatzes zuzüglich 10 (zehn) Punkten fällig.
Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen (Artikel L.441-10 des französischen Handelsgesetzbuches) wird bei Zahlungsverzug automatisch eine pauschale Vertragsstrafe in Höhe von 40 € (vierzig Euro) für Einziehungskosten fällig. Übersteigen die entstandenen Kosten diesen Betrag, kann gegen Vorlage entsprechender Nachweise eine zusätzliche Entschädigung geltend gemacht werden.
Bei anhaltender Nichtzahlung und ohne Reaktion des Kunden innerhalb von 15 (fünfzehn) Tagen nach Mahnung gilt der Vertrag als automatisch gekündigt. Bereits geleistete Zahlungen oder teilweise erbrachte Leistungen bleiben geschuldet, der Restbetrag ist sofort fällig.
Das Unternehmen behält sich außerdem das Recht vor, laufende Leistungen auszusetzen, Bestellungen zu sperren oder zu stornieren, wenn die Zahlungsautorisierung verweigert wird, die Zahlung nachgewiesen wurde oder ein Streit mit dem Kunden anhängig ist.
Die Anwendung dieser Strafen schließt die Einleitung gerichtlicher Schritte zur Erlangung einer vollständigen Entschädigung für den erlittenen Schaden nicht aus.
Im Falle einer betrügerischen Verwendung einer Zahlungsmethode verpflichtet sich der Kunde, Al & Marge Studio SARL so schnell wie möglich per E-Mail unter contact@aletmargestudio.com zu kontaktieren und die notwendigen Schritte bei seinem Bankinstitut einzuleiten.
5. Widerrufsfristen
Gemäß Artikel L.221-18 ff. des französischen Verbraucherschutzgesetzes verfügt der Verbraucher (nicht gewerblicher Kunde) über eine gesetzliche Frist von 14 (vierzehn) Kalendertagen, um sein Widerrufsrecht ohne Angabe von Gründen und ohne Kosten auszuüben.
Diese Frist beginnt am Tag nach Vertragsabschluss. Endet sie an einem Samstag, Sonntag oder Feiertag, verlängert sie sich bis zum nächsten Werktag.
Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen, die vor Ablauf der Frist vollständig ausgeführt wurden, sofern der Kunde zuvor seine Zustimmung zum Beginn der Dienstleistung gegeben und ausdrücklich auf sein Widerrufsrecht verzichtet hat.
Verlangt der Kunde, dass die Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, hat er weiterhin das Widerrufsrecht, schuldet jedoch einen Betrag, der dem zum Zeitpunkt der Mitteilung seiner Entscheidung bereits geleisteten Arbeitsaufwand entspricht.
Bei einer spezifischen Anfrage des Kunden weniger als 60 Tage vor dem geplanten Dienstleistungstermin muss der Kunde eine schriftliche Anfrage stellen und den Dienstleister formell ermächtigen, sofort mit der Arbeit zu beginnen. Dies kann zum Verlust seines Widerrufsrechts führen.
Der Kunde verpflichtet sich im Falle eines Rücktritts nach teilweisem Beginn des Auftrags, eine Entschädigung entsprechend der bereits geleisteten Arbeit zu zahlen.
Muster-Widerrufsformular
(Nur für Privatkunden mit Widerrufsrecht)
An Al & Marge Studio SARL – 26 rue du Verboté, 90350 Evette-Salbert
Ich, der/die Unterzeichnete: [Name und Vorname]
wohnhaft in: [Vollständige Anschrift],
hiermit widerrufe ich den Vertrag über die folgende Dienstleistung:
[Art der Dienstleistung], bestellt am: [Datum der Vertragsunterzeichnung].
Datum:
Unterschrift (nur bei Papierformular):
6. Stornierung der Bestellung
Jede Kündigung des Vertrags muss schriftlich per Einschreiben mit Rückschein erfolgen.
Die Kündigung wird mit dem Tag des Eingangs dieses Schreibens bei der betreffenden Partei wirksam.
Im Falle einer Kündigung durch den Kunden ist der Dienstleister von allen vertraglichen Verpflichtungen entbunden.
Vor der Stornierung bereits gezahlte Beträge verbleiben im Eigentum des Unternehmens und werden nicht zurückerstattet, was der Kunde ausdrücklich anerkennt.
Bei einer Stornierung weniger als 30 Tage vor dem geplanten Termin der Dienstleistung (ausgenommen Fälle höherer Gewalt oder ordnungsgemäß begründeter berechtigter Gründe) haftet der Kunde weiterhin für den vollen ursprünglich vereinbarten Betrag.
Bei einer Stornierung zwischen 31 und 90 Tagen vor der Veranstaltung (ausgenommen Fälle höherer Gewalt) verpflichtet sich der Kunde zur Zahlung einer Entschädigung in Höhe von 25 % des Gesamtpreises der Dienstleistung.
Bei einer Stornierung mehr als 91 Tage vor dem Veranstaltungstermin wird die geleistete Anzahlung vom Unternehmen einbehalten. Eine Rückerstattung ist nicht möglich. Der Kunde akzeptiert dies uneingeschränkt.
Das Unternehmen kann die Dienstleistung nur im Falle höherer Gewalt im rechtlichen Sinne und gemäß den in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegten Bedingungen stornieren.
Im Falle einer Stornierung durch das Unternehmen (ausgenommen Fälle höherer Gewalt) werden alle erhaltenen Beträge innerhalb von maximal 30 Tagen zurückerstattet, ohne dass der Kunde Anspruch auf Entschädigung oder Schadensersatz hat.
Im Falle einer Behinderung aufgrund höherer Gewalt verpflichtet sich das Unternehmen, einen qualitativ und preislich gleichwertigen Ersatz anzubieten. Der Kunde akzeptiert diese Möglichkeit, behält sich jedoch die Freiheit vor, selbst einen anderen Dienstleister zu suchen, wenn ihn die vorgeschlagene Lösung nicht zufriedenstellt.
7. Kündigung
Dieser Vertrag kann in folgenden Fällen vorzeitig gekündigt werden:
Schwerwiegende Vertragsverletzung: Bei Nichterfüllung wesentlicher Vertragspflichten durch eine der Parteien kann die andere Partei den Vertrag, sofern nichts anderes bestimmt ist, innerhalb von 8 (acht) Tagen nach unbeantworteter Mahnung per Einschreiben mit Rückschein kündigen. Diese Kündigung schließt Schadensersatzansprüche der geschädigten Partei nicht aus.
Höhere Gewalt: Der Vertrag kann auch im Falle höherer Gewalt im Sinne von Artikel 1218 des Bürgerlichen Gesetzbuches und der französischen Rechtsprechung gekündigt werden. Dabei handelt es sich um ein externes, unvorhersehbares und unabwendbares Ereignis, das außerhalb der Kontrolle der betroffenen Partei liegt und die Erfüllung ihrer Verpflichtungen unmöglich macht und das trotz angemessener Maßnahmen nicht hätte vermieden werden können. In beiden Fällen wird die Kündigung unbeschadet der zum Zeitpunkt der Kündigung bereits geschuldeten Beträge wirksam.
8. Änderung
8.1. Verschiebung des Servicetermins
Terminänderungen, die weniger als 90 (neunzig) Tage vor dem ursprünglich geplanten Termin erfolgen, sind nicht möglich, außer in Fällen höherer Gewalt oder aus einem legitimen, einvernehmlich anerkannten Grund. In diesem Fall wird die geleistete Anzahlung als pauschale Entschädigung einbehalten.
Wird die Terminverschiebung mehr als 90 Tage vor dem geplanten Termin beantragt und ist der Dienstleister am neuen Termin verfügbar, wird die bereits geleistete Anzahlung einbehalten und vom Gesamtbetrag der Dienstleistung abgezogen.
Jede Terminänderung kann zu einer Preiserhöhung führen, basierend auf den neuen Gebühren oder Bedingungen, die am geänderten Termin gelten. Diese mögliche Erhöhung wird Gegenstand eines neuen Angebots sein, das vom Kunden genehmigt werden muss, der sich bereit erklärt, die Mehrkosten zu tragen. Der Dienstleister kann für diese Preisänderung nicht haftbar gemacht werden.
Ist der Dienstleister am neuen Termin nicht verfügbar, wird die Anzahlung als vertragliche Entschädigung einbehalten.
8.2. Änderung des Leistungsortes
Jede Änderung des Leistungsortes, die logistische Anpassungen (längere Verweildauer vor Ort, Unterkunft, Transportkosten, Verpflegung usw.) erfordert, muss Gegenstand einer Vertragsänderung sein, in der die neuen Bedingungen aufgeführt sind. Eventuelle Mehrkosten trägt der Kunde vollständig.
Falls bei Vertragsabschluss kein Ort angegeben wurde, gehen die Kosten für den gewählten Ort ebenfalls vollständig zu Lasten des Kunden und sind Gegenstand einer entsprechenden Änderung.
9. Leistungserbringungsbedingungen und Pflichten der Parteien
9.1. Verpflichtungen des Kunden
Damit der Dienstleister seine Arbeit unter bestmöglichen Bedingungen ausführen kann, verpflichtet sich der Kunde, ihm alle für die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Leistungen erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen.
Der Dienstleister bleibt alleiniger Entscheidungsträger über die von ihm für die Erbringung der Leistungen als angemessen erachteten Ressourcen, sowohl hinsichtlich Personal (Team), Ausrüstung (Organisation, Techniken) als auch Methodik. Er kann seine Arbeit bei Bedarf mit anderen von den Ehegatten benannten Parteien koordinieren.
Das Vertragsverhältnis zwischen den Parteien basiert auf einer unabhängigen Zusammenarbeit. Keine Bestimmung berechtigt eine der Parteien, im Namen der anderen zu handeln oder Verpflichtungen einzugehen.
Es wird ausdrücklich anerkannt, dass diese Zusammenarbeit in keiner Weise ein Unternehmen oder Joint Venture darstellt.
Gemäß Artikel 1137 des französischen Zivilgesetzbuches verpflichtet sich der Dienstleister, alle angemessenen Mittel einzusetzen, um die in diesem Vertrag festgelegten Ziele zu erreichen.
Jede Partei verpflichtet sich, während der gesamten Zusammenarbeit loyal und nach Treu und Glauben zu handeln.
9.2. Pflichten des Brautpaares
Das Brautpaar ist dafür verantwortlich, sich vorab zu vergewissern, dass die anderen anwesenden Dienstleister (Friseur, Visagist, Florist, Standesbeamter, Caterer, Hochzeitsplaner usw.) mit der Anwesenheit des Dienstleisters einverstanden sind.
Sie verpflichten sich, die im Vertrag oder in späteren Vereinbarungen festgelegten Zeitpläne genau einzuhalten. Verzögerungen, die auf das Brautpaar oder die Tagesereignisse zurückzuführen sind, begründen keinen Anspruch, sofern sie die Aufnahme der Bilder beeinträchtigen.
Das Brautpaar ist dafür verantwortlich, ungehinderten Zugang zu den verschiedenen Drehorten zu gewährleisten und die notwendigen Schritte (Reservierungen, Zahlungen, Genehmigungen usw.) einzuleiten.
Sie erklären sich damit einverstanden, dass der Dienstleister alle Gäste filmen darf. Im Falle des Widerspruchs einzelner Teilnehmer ist das Brautpaar allein für die Suche nach einer Lösung verantwortlich. Der Dienstleister übernimmt hierfür keine Haftung.
Die Einbindung eines konkurrierenden Videofilmers oder Fotografen muss dem Dienstleister vorab mitgeteilt werden.
Braut und Bräutigam werden gebeten, vorab mitzuteilen, welche Aufnahmen sie in ihren Film aufnehmen möchten. Der Dienstleister wird sich bemühen, diese Wünsche nach Möglichkeit zu berücksichtigen, übernimmt jedoch keine Garantie für Ergebnisse.
Sie werden darüber informiert, dass der Dienstleister bei der Gestaltung der audiovisuellen Erzählung den Schlüsselmomenten des Tages und spontanen Interaktionen mit den Gästen den Vorrang geben wird.
Bei widersprüchlichen Anweisungen zwischen Braut und Bräutigam und ihren Angehörigen (Zeugen, Eltern) sind ausschließlich die Anweisungen des Brautpaares als direkte Vertragspartner verbindlich.
Braut und Bräutigam müssen innerhalb von 15 Tagen nach der Hochzeit die gewünschten Musiktitel für die Bearbeitung ihres Videos bereitstellen.
Es werden mindestens 12 Titel benötigt, aufgeteilt wie folgt: 4 ruhige Titel, 4 mäßig intensive Titel und 4 dynamische Titel. Die Dateien müssen per E-Mail oder Download-Link im WAV- oder MP3-Format gesendet werden (für optimale Qualität wird das WAV-Format bevorzugt).
Braut und Bräutigam bestätigen, dass sie über die erforderlichen Rechte verfügen oder die Genehmigung der Rechteinhaber zur Verwendung der bereitgestellten Musik eingeholt haben.
Mit der Nutzung des Dienstleisters bestätigen Braut und Bräutigam, dass sie dessen Aufzeichnungs-, Bearbeitungs- und Bildverarbeitungsmethoden gelesen haben und diese vollständig akzeptieren.
Sie müssen sich beim Tontechniker vergewissern, dass die verwendete Ausrüstung Audioaufnahmen über einen externen Eingang ermöglicht, um die Reden unter guten Bedingungen aufzunehmen.
Braut und Bräutigam garantieren, alle notwendigen Maßnahmen zur Wahrung der Bildrechte der gefilmten Personen getroffen und die erforderlichen Genehmigungen für öffentliche und private Orte eingeholt zu haben.
Sie erklären sich damit einverstanden, dass das Fotografieren an allen Orten und in allen Phasen der Hochzeit gestattet ist. Alle Steuern, Aufnahmegenehmigungen oder erforderlichen Genehmigungen liegen in ihrer Verantwortung.
Sie stellen sicher, dass die Bedingungen für den Drohnenflug eingehalten werden (Genehmigung des Grundstückseigentümers, Sicherheit des Geländes usw.). Im Falle der Unmöglichkeit aufgrund von Ablehnungen oder ungeeigneten Bedingungen werden keine Beschwerden akzeptiert.
Braut und Bräutigam haben nach der Lieferung 15 Tage Zeit, um Feedback zu geben. Sie können bis zu fünf Anpassungen anfordern, mit einer Begrenzung auf eine geänderte Version. Für weitere Anfragen wird ein zusätzliches Angebot erstellt.
9.3. Verpflichtungen des Dienstleisters
Der Dienstleister ist verpflichtet, seine Fähigkeiten, sein Know-how und die erforderlichen technischen Ressourcen einzusetzen, um die Erwartungen des Brautpaares zu erfüllen.
Er verwaltet die gesamte Dienstleistung, wählt die Werkzeuge und die Organisation aus und kann selbstständig mit anderen Dienstleistern interagieren.
Er hat außerdem eine Beratungspflicht: Er verpflichtet sich, das Brautpaar bei den Entscheidungen zur Filmproduktion zu informieren, zu warnen und zu unterstützen.
Der Dienstleister verwendet gut gewartete, geeignete und sichere Ausrüstung, um optimale Drehbedingungen zu gewährleisten.
Er übernimmt keine Verantwortung dafür, wenn Gäste nicht gefilmt werden oder bestimmte Bilder aufgrund von Wetterbedingungen, ungeeigneten Räumlichkeiten oder Sicherheitsmaßnahmen nicht aufgenommen werden können.
Er hält sich an die vertraglich vereinbarte Dauer der Dienstleistung. Sollte der Soundtrack nicht innerhalb von 15 Tagen nach der Veranstaltung eintreffen, wählt der Dienstleister selbst geeignete Titel aus, ohne dass ein Reklamationsrecht besteht.
Die vollständige Lieferung erfolgt innerhalb von maximal 60 Tagen nach der Veranstaltung. Im Falle einer Verzögerung, die nicht durch höhere Gewalt begründet ist, wird eine pauschale Vertragsstrafe in Höhe von 10 % des Gesamtpreises pro Monat Verzögerung innerhalb von 15 Tagen erstattet.
Die gelieferte Leistung umfasst Schnitt, Farbkorrektur, Zuschnitt und Harmonisierung der Sequenzen. Gewünschte Bearbeitungen sind auf fünf Änderungen begrenzt. Es wird nur eine neue Version erstellt. Für weitere Wünsche wird ein individuelles Angebot erstellt.
Als Änderung gilt: jede Hinzufügung, Löschung, Verschiebung oder Anpassung einer Sequenz oder eines Soundtracks. Jede Anfrage mit musikalischen Änderungen führt zwangsläufig zu einer vollständigen Überarbeitung des Films.
Die am Veranstaltungstag gezeigten Diashows werden nicht gefilmt. Reden werden nur mit einer Kamera aufgezeichnet, jedoch nicht vollständig, es sei denn, es wird ausdrücklich ein zweiter Kameramann und die Erstellung eines eigenen Videos angefordert.
Unterhaltung, Gesang oder andere Gastauftritte werden nicht vollständig aufgezeichnet, es sei denn, es wird ausdrücklich zusätzliches Videomaterial angefordert.
Der Dienstleister ist nicht verpflichtet, alle aufgenommenen Aufnahmen in die Endbearbeitung aufzunehmen.
Wenn die Flugbedingungen einen sicheren Einsatz der Drohne nicht zulassen, wird diese nicht eingesetzt. Ansprüche in dieser Hinsicht sind ausgeschlossen.
Der Teaser ist ein künstlerisches Werk, dessen Soundtrack ausschließlich vom Dienstleister aus lizenzfreien, für die Online-Verbreitung geeigneten Lizenzen ausgewählt wird.
Der Dienstleister ist für die erforderlichen Genehmigungsanträge für den Drohnenflug verantwortlich: Genehmigung des Eigentümers, Abstimmung mit den Behörden (Präfektur, Flughafen, Militärstützpunkt) gemäß den geltenden Luftfahrtvorschriften (ICAO-Karten).
Der Dienstleister verpflichtet sich, ausschließlich Mitarbeiter einzusetzen, die gemäß dem französischen Arbeitsgesetzbuch legal beschäftigt sind. Er stellt außerdem sicher, dass jegliche Untervergabe oder Ausgliederung den geltenden sozialen und rechtlichen Standards entspricht.
10. Hosting, Speicherung und Aufbewahrung
Der Dienstleister gewährleistet die Sicherheit seiner Geräte und Aufzeichnungsmedien (Speicherkarten, Festplatten usw.), die zur Speicherung der während der Veranstaltung aufgenommenen Bilder verwendet werden. Er haftet jedoch nicht für Datenverlust oder -diebstahl während oder nach der Veranstaltung, wenn höhere Gewalt oder ein außerhalb seiner Kontrolle liegender Vorfall die ordnungsgemäße Vertragserfüllung verhindert.
Obwohl alle notwendigen Vorkehrungen getroffen werden, um die Qualität und Integrität der aufgezeichneten Dateien zu gewährleisten, haftet der Dienstleister nicht für Bilder, die aufgrund außergewöhnlicher Umstände, unvorhergesehener technischer Defekte oder anderer Ereignisse höherer Gewalt beschädigt oder verfälscht werden.
Die endgültigen Dateien (fertiggestellte und gelieferte Bearbeitungen) werden vom Dienstleister für einen Zeitraum von 6 (sechs) Monaten ab Lieferdatum archiviert. Während dieses Zeitraums kann der Kunde eine Kopie der Ergebnisse anfordern. Nach Ablauf dieses Zeitraums übernimmt der Dienstleister keine Garantie mehr für die Aufbewahrung der Bilder und kann nicht für die Unfähigkeit zur Bereitstellung einer neuen Kopie der Dateien verantwortlich gemacht werden.
Gemäß den Bestimmungen des französischen Urheberrechtsgesetzes bleiben die erstellten Bilder und Videos ausschließliches Eigentum des Dienstleisters. Der Kunde hat jedoch ein privates, nicht-kommerzielles und nicht-exklusives Nutzungsrecht an den Ergebnissen.
Die Filme werden für einen Zeitraum von 30 (dreißig) Tagen nach Lieferung vorübergehend auf einem sicheren Server gehostet. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, sie innerhalb dieser Frist herunterzuladen. Nach Ablauf dieser Frist übernimmt der Dienstleister keine Haftung für die Nichtverfügbarkeit der Dateien. Dem Kunden wird dringend empfohlen, die gelieferten Videos umgehend auf verschiedenen zuverlässigen Medien (Computer, externe Festplatten, Cloud-Speicher usw.) zu sichern.
11. Geistiges Eigentum und Bildrechte
11.1. Geistiges Eigentum
Die Bereitstellung der audiovisuellen Produktion in digitalem Format überträgt gemäß Artikel L.111-3 des französischen Urheberrechtsgesetzes keinerlei Rechte am geistigen Eigentum. Die bereitgestellten Inhalte sind ausschließlich für den privaten und familiären Gebrauch, einschließlich der erweiterten Familie und von Gästen, bestimmt.
Die Verbreitung in Printmedien (wie Zeitschriften, Zeitungen) oder digitalen Medien zu kommerziellen Zwecken (kommerzielle Websites, Übertragung von Rechten an Dritte) ist ohne vorherige Genehmigung des Unternehmens strengstens untersagt. Jeder Verstoß gegen diese Regel stellt eine Verletzung im Sinne von Artikel L.335-2 des französischen Gesetzes zum Schutz geistigen Eigentums dar.
Das Brautpaar darf die digitalen Dateien ausschließlich für persönliche oder familiäre Zwecke verwenden, einschließlich in sozialen Medien, Blogs oder Websites, sofern die Videos nicht verändert oder abgeändert werden.
Darüber hinaus muss jede Verbreitung durch das Brautpaar gemäß diesen Bedingungen einen Link oder einen ausdrücklichen Verweis auf die Website des Dienstanbieters enthalten. Das Brautpaar verpflichtet sich außerdem, den Dienstanbieter über jede unbefugte oder betrügerische Nutzung zu informieren, von der es Kenntnis erlangt.
11.2. Bildrechte
Mit der Unterzeichnung dieses Vertrags ermächtigen Braut und Bräutigam den Dienstleister ausdrücklich, die während ihrer Hochzeit aufgenommenen Bilder für Werbe- und kommerzielle Zwecke auf den folgenden Kommunikationsmedien (nicht abschließende Liste) zu verwenden:
Website und Blog des Dienstleisters,
Soziale Medien (Instagram, Facebook, TikTok usw.),
Printmedien wie Portfolios, Broschüren, Visitenkarten, Flyer,
Arbeitsräume oder Büros des Dienstleisters,
Veröffentlichungen auf Online-Plattformen für Videos oder Hochzeiten,
Print- oder digitale Werke, die die Arbeit des Dienstleisters präsentieren,
und alle anderen bestehenden oder zukünftigen Medien im Zusammenhang mit der Unternehmenswerbung.
Diese Ermächtigung gilt für alle aktuellen und zukünftigen Kommunikationsmedien des Unternehmens, ob physisch oder digital. Braut und Bräutigam erkennen an, dass diese Nutzung weder gegenwärtig noch zukünftig Anspruch auf eine Vergütung, Entschädigung oder Gegenleistung begründet.
Die Gültigkeit dieser Ermächtigung ist unbegrenzt, solange das Unternehmen des Dienstleisters in Betrieb ist.
Der Dienstleister verpflichtet sich, die Bilder nicht in einer Weise zu verwenden, die die Privatsphäre oder Würde der abgebildeten Personen verletzt.
Verwertungsrechte werden ohne vorherige schriftliche Zustimmung des abgebildeten Brautpaares nicht an Dritte übertragen.
Das Brautpaar behält sich jedoch das Recht vor, eine öffentliche Verbreitung abzulehnen. Diese Ablehnung muss bei Vertragsabschluss schriftlich mit dem Vermerk „vollständige Ablehnung der Veröffentlichung“ erfolgen. In diesem Fall erhöht sich die Servicegebühr um 20 %, die das Brautpaar akzeptiert und zu zahlen verpflichtet.
Wer auf den Bildern abgebildete Gäste oder Dritte nicht in einer möglichen Verbreitung erscheinen möchte, muss den Dienstleister innerhalb von 8 (acht) Tagen nach der Veranstaltung direkt oder über das Brautpaar informieren. Diese Klausel wird in der an das Brautpaar gesendeten Warn- oder Informationsnachricht wiedergegeben.
12. Datenschutz
Bei der Erfüllung dieses Vertrags verpflichten sich die Parteien, alle geltenden Bestimmungen zum Schutz personenbezogener Daten einzuhalten, insbesondere die Verordnung (EU) 2016/679 vom 27. April 2016, bekannt als Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), sowie das französische Gesetz Nr. 78-17 vom 6. Januar 1978 in der jeweils gültigen Fassung, bekannt als französisches Datenschutzgesetz.
Jede Partei verpflichtet sich, die personenbezogenen Daten der jeweils anderen Partei gemäß ihren gesetzlichen Verpflichtungen hinsichtlich Vertraulichkeit, Sicherheit und Datenaufbewahrungsfristen zu verarbeiten.
Mit der Unterzeichnung dieses Vertrags ermächtigt der Kunde den Dienstleister ausdrücklich, die für die ordnungsgemäße Erbringung der geplanten Dienstleistungen unbedingt erforderlichen Daten zu erheben, zu verarbeiten und zu speichern. Diese Informationen werden ausschließlich zu diesem Zweck und für die für ihre Verarbeitung unbedingt erforderliche Dauer verwendet, einschließlich der Erfüllung rechtlicher, buchhalterischer oder steuerlicher Verpflichtungen.
Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen kann der Kunde jederzeit und vorbehaltlich eines Identitätsnachweises sein Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten ausüben. Er kann der Verarbeitung auch widersprechen oder die Übertragbarkeit seiner Daten verlangen.
Bei Fragen zu seinen personenbezogenen Daten oder zur Ausübung seiner Rechte kann sich der Kunde unter folgender Adresse an den Dienstleister wenden: contact@aletmargestudio.com
13. Haftung und Versicherung
Der Dienstleister, Al et Marge Studio SARL, verfügt über eine Berufshaftpflichtversicherung bei Hiscox über Orus (Vertragsnummer RCPH278413132).
Der Dienstleister lehnt jegliche Haftung für Daten- oder Dateiverluste ab, die durch Schäden an seiner Ausrüstung durch Dritte (Gäste, Kunden, andere Dienstleister) während oder nach den Dreharbeiten entstehen.
Der Dienstleister haftet nicht für die Nichterfüllung oder nicht ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrags aufgrund von:
Fahrlässigkeit oder Verschulden des Brautpaares,
dem unvorhersehbaren und unabwendbaren Eingreifen eines Dritten, der nicht mit dem Vertragsverhältnis in Verbindung steht,
oder höherer Gewalt.
Als höhere Gewalt gilt jedes externe, unvorhersehbare und unüberwindbare Ereignis, das außerhalb der Kontrolle der Parteien liegt und die Erfüllung des Vertrags unmöglich macht.
In allen Fällen, in denen das Brautpaar seinen Verpflichtungen nicht nachkommt, verbleiben die an den Dienstleister gezahlten Beträge als vertragliche Entschädigung bei ihm.
Die Haftung des Dienstleisters ist strikt auf die tatsächlich für die vereinbarte Leistung erhaltenen Beträge beschränkt. Die Nichtdurchsetzung einer Klausel zu einem bestimmten Zeitpunkt stellt in keiner Weise einen Verzicht auf ihre spätere Anwendung dar.
Der Dienstleister haftet nicht für direkte oder indirekte Schäden des Brautpaares oder seiner Gäste, insbesondere im Falle von:
Diebstahl, Beschädigung oder Verlust von persönlichem oder materiellem Eigentum des Brautpaares oder der Veranstaltungsteilnehmer, unabhängig von Ort und Umständen (Parkplätze, Veranstaltungsorte, Unterkünfte usw.);
höherer Gewalt (Streik, Feuer, Wasserschäden, behördliche Entscheidungen usw.). Der Dienstleister haftet auch nicht für Schäden oder Vorfälle, die sich aus der Tätigkeit eines anderen vom Brautpaar beauftragten Dienstleisters ergeben, insbesondere im Falle von:
Sach- oder Personenschäden, die das Brautpaar oder seine Gäste an den Räumlichkeiten, der Ausrüstung oder dem Personal des Dienstleisters verursachen;
Unfällen oder Vorfällen, die sich während der Tätigkeit des Dienstleisters ereignen;
Stornierung oder Nichtverfügbarkeit des Dienstleisters (Krankheit, Unfall, Krankenhausaufenthalt usw.).
Es versteht sich, dass jeder vom Brautpaar beauftragte Dienstleister allein für die ordnungsgemäße Erbringung seiner eigenen Leistungen verantwortlich ist und nicht für das Versäumnis Dritter haftbar gemacht werden kann.
Bei Schäden, die vom Brautpaar oder seinen Gästen an der Ausrüstung, den Räumlichkeiten oder den Materialien des Dienstleisters verursacht werden, trägt das Brautpaar die Reparatur- oder Ersatzkosten vollständig.
Das Brautpaar erklärt, dass es geschäftsfähig ist und über eine gültige Haftpflichtversicherung für sich und seine Gäste verfügt. Es verpflichtet sich daher, keine Schritte gegen den Dienstleister einzuleiten und sicherzustellen, dass auch seine Versicherer oder Dritte von jeglichen Schritten gegen ihn Abstand nehmen.
Der Dienstleister verfügt über eine professionelle Drohnenpilotenlizenz (praktisch und theoretisch) und ist durch eine spezielle Haftpflichtversicherung für Luftaufnahmen mit Drohnen abgedeckt. Ein Versicherungsnachweis kann auf Anfrage vorgelegt werden.
14. Streitigkeiten
Die Parteien vereinbaren ausdrücklich, dass dieser Vertrag sowohl hinsichtlich seines Zustandekommens als auch seiner Auswirkungen und Durchführung französischem Recht unterliegt und entsprechend ausgelegt wird.
Im Falle von Meinungsverschiedenheiten während der Vertragserfüllung oder -auslegung verpflichten sich die Parteien, zunächst eine gütliche Lösung durch direkte Verhandlungen oder eine alternative Streitbeilegungsmethode zu suchen, bevor sie rechtliche Schritte einleiten.
Gemäß der Verordnung Nr. 2016-301 vom 14. März 2016 über Mediation kann jeder Kunde mit Verbraucherstatus kostenlos die Dienste eines Verbrauchermediators in Anspruch nehmen, um zu versuchen, einen Streit mit dem Dienstanbieter gütlich beizulegen.
Die Inanspruchnahme eines Mediators ist nur im Falle eines nachgewiesenen Streits möglich. Der Antrag muss vom Kunden gestellt werden, der nachweisen kann, dass er die erforderlichen Schritte unternommen hat, bevor er die Angelegenheit an den Mediator weiterleitet.
Dieser Service ist für den Kunden völlig kostenlos.
Gemäß Artikel L.616-1 und R.616-1 des französischen Verbraucherschutzgesetzes stellt der Dienstleister hiermit die Kontaktdaten des zuständigen Mediators zur Verfügung:
CM2C – Verbraucherschlichtungszentrum für Justiz
E-Mail: cm2c@cm2c.net
Telefon: +33 1 89 47 00 14
Website: https://www.cm2c.net/
Postanschrift: 14 rue Saint Jean, 75017 Paris
Schlägt der Versuch einer gütlichen Einigung fehl, sind für Streitigkeiten ausschließlich die französischen Gerichte zuständig.
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Bestimmungen nichtig oder unanwendbar sein, gilt sie als nicht geschrieben. Der gesamte Vertrag und die übrigen Bestimmungen bleiben hiervon unberührt und bleiben in vollem Umfang wirksam.